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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Kamenz / Sachsen | 556396 | ||
Datum | 29.04.2009 22:01 MSG-Nr: [ 556396 ] | 21798 x gelesen | ||
Hallo! Das ist nicht schwer zu verstehen. Risikomanagment gehört dazu und jeder Einsatz hat seine eigene Charakteristik. Es geht um die Möglichkeit. Wenn es die FwdV nicht hergeben würde, was dann? Bsp Die Lage lässt den verzicht auf den SiTr zu. Ausreichend Kräfte alarmiert und auf dem Anmarsch. Aber laut FwDV nicht zulässig? Das kann es nicht sein. Die Regelung in der FwDv 7 gibt mir als Einsatzleiter die Möglichkeit zur Menschenrettung auf den SiTr zu verzichten. Meine Entscheidung nach Durchleben des Führungsvorganges. Das finde ich auch gut so. Jeder Einsatz hat seine eigenen Regeln und es gibt keine Standartheilmittel und deswegen brauchen wir auch die Möglichkeit der Ausnahme von der Regel. Mit besten Grüßen aus Sachsen Volker | ||||
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