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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ortskommando | 37 Beiträge | ||
Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 556644 | ||
Datum | 01.05.2009 20:27 MSG-Nr: [ 556644 ] | 8645 x gelesen | ||
Hallo Stefan, die Zusammensetzung, die Aufgabe, etc. des Ortskommandos einer Ortsfeuerwehr in einer Gemeindefeuerwehr (also alle Antworten auf Deine Fragen) ist in Niedersachsen in der jeweiligen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde geregelt. Hierfür gibt es in Nds. eine Mustersatzung, die ich aber leider nicht griffbereit habe. Wesentlich für die Beantwortung Deiner Fragen ist jedoch sowieso die konkrete Satzung, welche von der für Deine OrtsFw zuständigen Gemeinde erlassen wurde. Dein OrtsBM bzw. die Gemeindeverwaltung müsste Dir hier weiterhelfen können. Als niedersächsisches Beispiel habe ich den Link zu einer Satzung beigefügt, die ich spontan über Google gefunden habe: http://www.uelzen.de/dokumente/526125/Satzung%20der%20Freiwilligen%20Feuerwehr%20der%20Stadt%20Uelzen.pdf Gruß Ludger | ||||
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