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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ortskommando | 37 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 556718 | ||
Datum | 02.05.2009 19:02 MSG-Nr: [ 556718 ] | 8096 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz aber die genannte Beschäftigten kennen ihren Arbeitsvertrag, ihre DA und ihre Stellenbeschreibungen. ... "Stellenbeschreibung": das sind bei meiner im Job drei Sätze ... das kann ich bei der FF mit der Übersichtsseite unserer SER TH und SER F2 gut vergleichen (da steht sogar mehr drin) ... ... da muss ich doch mal fragen, wer auf dem Bauhof, den Stadtwerken u.ä. den TVöD u.ä. kennt (weil im Arbeitsvertrag öD steht selbst außer Arbeitszeit und Entgeltgruppe nicht viel drin). Gleiches gilt für Dienstanweisungen ... ... ich kenne im Job auch nicht alles im Detail, ist weiss nur wo ich bei Bedarf suchen muss (gemäß der alten juristischen Weisheit: "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"). Und ich bin da nicht unbedingt die "ausführende Ebene" ... ... einige haben hier sehr optimistische Vorstellungen von der "realen Welt" ... Gruss Gerhard | ||||
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