Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ortskommando | 37 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 556809 |
Datum | 03.05.2009 11:11 MSG-Nr: [ 556809 ] | 7717 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Standardeinsatzregel
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Paul Bohlench finde, da sollte es doch eher ein kleines "Willkommenspaket" für Neuankömmmlinge geben, mit der PSA werden auch mal die relevanten Unterlagen (...)
Viele der kommunalen Satzungen die ich kenne, sehen die Übergabe dieses Dokuments mit Aufnahme der Tätigkeit vor. Wobei das dort vermutlich auch nicht immer der Realität entspricht. Sollte meines Erachtens standard sein.
Sinnvoll wäre meines Erachtens auch das Zusammenstellen und auslegen eines Ordners im GH mit allen für den Löschknecht (hü) wichtigen und sinnvollen Unterlagen. Neben Brandschutzgesetz, kommunaler Satzung & Co, auch FwDVen und wichtige SER sein.
Ich hab mal von einem Kreisausbilder Tm/Tf gehört, der vor dem Rechtskundeunterricht des Tm1 die Lehrgangsteilnehmer aufgefordert hat ihre Kommunale Satztung mitzubringen. Vorteil für die FA war, daß sie einen guten Grund hatten in der heimischen Wrehr nach dem Ding zu fragen.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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