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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Aussonderungsfrist DIN Krankentrage | 29 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 557419 | ||
Datum | 06.05.2009 13:53 MSG-Nr: [ 557419 ] | 13809 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo Burkhard Schriftliche Anfrage an den Hersteller bzw. seinen Rechtsnachfolger? Na was wird der sagen ohne die Tragen gesehen zu haben? "Kommt drauf an". Nach x-Jahren kann eine trage schrott oder noch "wie neu" sein. Das hängt von zuvielen Sachen ab. Wieso sollte man es also mit den Tragen nicht genauso machen, wie man es mit anderen Dingen macht? Gucken ob es noch gut ist, wenn ja: weiter nutzen, wenn nicht: wegwerfen, neu kaufen. Interessant wird es welchen Aufwand man für das "nachgucken" und den Nachweis darüber betreiben will, betreiben sollte, betreiben muss. Zwischen "Bei uns wird jede Trage jährlich genau angeguckt" und "Wir schicken die Trage jedes Jahr zum Hersteller ein weil wir von den Tragenden Teilen selbst keine Ultraschalluntersuchung machen können" ist ja prinzipiell alles denkbar. Ähnlich dürfte es sich mit dem Nachweis darüber verhalten. Manuel | ||||
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