Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Aussonderungsfrist DIN Krankentrage | 29 Beiträge |
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 557545 |
Datum | 07.05.2009 10:49 MSG-Nr: [ 557545 ] | 13495 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
im Recherche-Fall immer erst mal bei der BUK anfangen :-)
Also es gibt eine Auflistung zur Prüfung von Ausrüstung und Geräten der Feuerwehr in der GUV-G 9102
Danach sind Krankentragen DIN 13 024 nach jeder Benutzung, mindestens aber jährlich einer Sicht- und Funktionprüfung zu unterziehen. Weiter ist das Gerät nach Herstellervorschriften zu prüfen.
ok..der Hersteller ist gefragt. In erster Linie gilt für den Hersteller das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), da es sich weitläufig um ein medizinisches Produkt handelt auch das Medizinproduktegesetz (MPG). Nach diesen Gesetzen ist der Hersteller verpflichtet eine erwartete Lebensdauer anzugeben, daher kommen die 10 Jahre (das sind meist Schätz- oder Erfahrungswerte!). Dies hat aber nur Haftungsrelevanz, d.h. kommt ein Anwender oder Patient durch das Produkt trotz bestimmungsgemäßer Verwendung und die durch den Hersteller vorgegebenen Einhaltung der Wartungs- und Inspektionsfristen zu Schaden, kann der Hersteller haftbar gemacht werden.
Das bedeutet aber nicht, dass die Trage nach 10 Jahren zu entsorgen ist, die Haftung des Herstellers ist eben für einen solchen Zeitraum begrenzt.
Das Gesetz ist von 2004, daher wirst du bei älteren Modellen eine solche Lebensdauer in der Bedienungsanleitung nicht finden...
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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