Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Annerkennung der Ausbildung in Bayern! | 22 Beiträge |
Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 557671 |
Datum | 08.05.2009 08:23 MSG-Nr: [ 557671 ] | 5452 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
ich kann dir nur sagen das die Ausbildung der Feuerwehr in Luxembourg, nach deutscher FwDV im Saarland nicht anerkannt wird.
Alleine der Atemschutzlehrgang in Luxembourg beinhaltet ja schon Sachen wie Wärmegewöhnungscontainer, Brandcontainer und Flasch-Over-Container.... Das gehört ja nicht zu einem Lehrgang nach FwDV 7 deshalb kann man den Lehrgang aus Luxembourg nicht anerkennen.... Das sind Sache wonach sich hier eien FA in der Regel die Finger nach leckt, weil er da nie ne Chance zu bekommt.
Gruß Philip
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