Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Annerkennung der Ausbildung in Bayern! | 22 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 557702 |
Datum | 08.05.2009 14:52 MSG-Nr: [ 557702 ] | 5300 x gelesen |
Landesfeuerwehrschule
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Hallo,
Geschrieben von Ludwig SchmidtHm, ich kann mich an Zeiten erinnern, da war der F-III in anderen Bundesländern auch nur 5 Tage her - hat man diesen älteren Kameraden bei der Einführung der 2-wöchigen GruFü-Lehrgänge etwa die Lizenz entzogen?
Es gab hier auch das organisierte Selbststudium zu früheren Zeiten. Auch denen wurde diese Quali nicht entzogen.
Das heißt aber nicht die Sache nicht weiterzuentwickeln. Und selbst die 10 Tage(effektiv auch hier 8,xx wie irakli richtig anmerkte) sind recht vollgepackt.
Geschrieben von Ludwig SchmidtLeute, die Tatsache daß sich jemand an einer FWS 1-2 Wochen einem Lehrgang mit Abschlussprüfung unterzogen hat, sagt doch nicht wirklich viel über die Befähigung zur Führung einer Gruppe, ob in Ausbildung/Übung oder Einsatz, aus. Er hatte lediglich die Zeit und die Gelegenheit, sich den dort angebotenen Unterrichtsstoff anzueignen.
Wenn er mit einer Urkunde zurückkommt hat er zumindest eben die von dir abgesprochene Befähigung erworben.
Das man nicht von jetzt auf dann der "geborene" Führer ist, ist wahrscheinlich jedem hier klar.
Und ob er zum Führen einer WeißderGeier geeignet ist sollte man vor dem Besuch der LFS wissen ;-).
Kleiner Seitenhieb(nicht gegen dich):
Auch eine Wahl macht keine guten GF oder WL :-).
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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