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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Personenbezogene FRN in BaWü | 29 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 558239 | ||
| Datum | 12.05.2009 18:53 MSG-Nr: [ 558239 ] | 8057 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Prummer Gibt es da einen Hintergrund dazu? Weil der Abteilungskommandant nicht mit dem Kommandant vergleichbar ist... Aufgaben des Kommandanten nach BaWü Fwg: § 9 Aufgaben des Feuerwehrkommandanten (1) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. Er hat insbesondere auf eine ordnungsgemäße Ausrüstung, auf die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und auf die Instandhaltung der Feuerwehrgeräte und -einrichtungen hinzuwirken. (2) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. Es können ihm weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen werden. Und das fehlt beim Abtilungskommandanten... Hier ein Spruch wie ich ihn schon mal in der Ausbildung gehört habe: "Ein Abteilungskommandant ist ein Zugführer mit Räum- und Streupflicht" Grüße, Michael Meine Meinung! Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet: http://www.Feuerwehr-Walldorf.de | ||||
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