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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 558327 |
Datum | 13.05.2009 11:52 MSG-Nr: [ 558327 ] | 6973 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Christof StroblFür solche "Einzelfälle" kann man aber IMHO das Waffengesetz nicht ändern. Sonderregelungen sollten aber bei nachgewiesenem Bedarf möglich sein. Das ist aber in D oft etwas schwierig, bzw. kompliziert, leider.
Doch dafür sollte man Gesetze ändern, weil wir grundsätzlich Dinge verbieten und dies an Begriffen festmachen. Das hat manchmal wirklich kuriose Konsequenzen.
Ich verweis in diesem Zusammenhang mal auf die Diskussion über Trinkwasserverordnung.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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