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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 363 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 559017 | ||
Datum | 17.05.2009 12:17 MSG-Nr: [ 559017 ] | 784550 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Hans Meyer Meiner Meinung nach sollte man auf Kosten der Gemeinde einige Fahrstunden nehmen und der Fahrlehrer oder TüV-Prüfer soll danach entscheiden, ob man das fahrerische Können besitzt, ein Fahrzeug bis 7,5 to. zu fahren oder nicht. Falls nicht, sollte man den CE Führerschein komplett machen. Falls ja, sollte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies würde ich aber nur bis 7,5 to genehmigen, alles was schwerer ist, sollte komplett den LKW-Führschein machen. warum dann ne Ausnahmegenehmigung? Dann macht man 5 Stunden mehr und hat nen vollwertigen C1. Ginge schon die ganze Zeit, man kann ja durchaus auch ein Fw-Fahrzeug mit nem Pedalstaz etc. ausrüsten. Dann muss die Gemeinde nur den Fahrlehrer bezahlen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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