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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 559091 | ||
Datum | 17.05.2009 21:35 MSG-Nr: [ 559091 ] | 6409 x gelesen | ||
Zum einen sind Polizeiwaffen/Munition ungeeignet um Wildtiere waidgerecht zu erlegen, zum anderen fehlt es den Polizeibeamten am Fachwissen bzw. Verhaltensregeln wie Wildtiere zu erlegen sind. Zum anderen wird hier ein Jäger schon Aufgrund der Rechtslage nicht tätig zum anderen darf er seine Waffe im befriedeten Bezirk nicht führen (befugte Jagdausübung) und schon gar nicht damit einen Schuß abgeben. Grµß Rüdiger | ||||
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