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Thema | Waffenrecht und Einsatzdienst?, war: Nicht schon wieder | 29 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 559103 | ||
Datum | 17.05.2009 23:23 MSG-Nr: [ 559103 ] | 6414 x gelesen | ||
Geschrieben von Bach Rüdiger Zum anderen wird hier ein Jäger schon Aufgrund der Rechtslage nicht tätig zum anderen darf er seine Waffe im befriedeten Bezirk nicht führen (befugte Jagdausübung) und schon gar nicht damit einen Schuß abgeben. Sollten die Polizeigesetze der Länder tatsächlich nicht die Hinzuziehung von "Zivilisten" ermöglichen wie es AFAIK alle Brandschutzgesetze ermöglichen? Manuel | ||||
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