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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | LRF- Löschrettungsfahrzeug Essen | 189 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 559410 | ||
Datum | 19.05.2009 23:38 MSG-Nr: [ 559410 ] | 179655 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer völlig falsch, da handelt es sich um Mischfunktionen mit Mischkalkulation. Allerdings mit einem Mehrwert für die Bevölkerung, da dieses Leistungsangebot nur zu einem bestimmten prozentualen Bereich von den für den medizinischen Rettungsdienst zuständigen Kostentr#ägern bezahlt wird. Die Fahrzeuge werden gar nicht von den Kostenträgern des RD bezahlt. Die Vorhaltung ist reine Brandschutzvorhaltung! Die RD-Abrechnung erfolgt wie bei einem weiteren RTW, der nicht im Rettungsdienstplan enthalten ist. Welcher Zusatznutzen gegenüber einem reinen RTW ergibt sich denn für die Bevölkerung, wenn das LRF als reines Ergänzungsfahrzeug im Zug oder als reiner RTW eingesetzt wird? | ||||
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