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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | LRF- Löschrettungsfahrzeug Essen | 189 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 559426 | ||
Datum | 20.05.2009 00:11 MSG-Nr: [ 559426 ] | 179166 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Pfeiffer nein aber der dumme Steuerzahler springt regelmäßig ein um gesetzliche Vorgaben, die von den Beauftragten nicht eingehalten werden einfach zu egalisieren. Das würde mit einem genormten RTW genauso funktionieren! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Hätte man das Essener Modell in Baden-Württemberg hätte man in einigen Bereichen die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist erreicht. Wieso das? Die Feuerwehren in BaWü haben doch von Stuttgart abgesehen, gar keine RettAss?! Und wenn das DRK ein LRF statt einem RTW hat, hat das keine Auswirkung auf die Hilfsfrist. Den Doppelnutzen BF+RD sehe ich ja auch, aber da reicht doch ein normaler RTW, wie im Rest von NRW. Es hat sicher seinen Grund, dass das LRF nicht nachgeahmt wird. | ||||
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