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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Step8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg | 559602 | ||
Datum | 21.05.2009 14:18 MSG-Nr: [ 559602 ] | 66399 x gelesen | ||
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Hallo, jedenfalls hat mein Tag somit gut angefangen. Hab selten so gut gelacht. Aber mal im Ernst. Wir kann man auf so eine Idee kommen. Ein Notar soll das kontrollieren. Frage welcher Notar hat Ahnung von dem Produkthaftungsgesetz? Welcher Notar läßt sich auf so etwas ein? zu guter letzt, welcher Feuerwehrmann/Frau macht bei so etwas mit? Die Stiefel kann man nicht so prüfen, die müssen doch in einem Einsatzfall geprüft werden. Vor allem, ich setz mein Leben nicht auf´s Spiel um bei so etwas mitzumachen. Seht ihr das anders? Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | ||||
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