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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher vorgeschrieben ?16 Beiträge
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz560041
Datum25.05.2009 13:23      MSG-Nr: [ 560041 ]7686 x gelesen

Hallo Kay,
wie bei Rechtsthemen üblich: Dies ist keine Rechtsberatung...

Das ist im Landesrecht geregelt und in den Bundeländern unterschiedlich. Grundlage für deine Anlage ist die:
Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen
(FeuVO NW)
vom 21. Juli 1998
und nach der gibt es kein Vorhaltepflicht für Feuerlöscher, jedoch ist es durchaus sinnvoll, einen Feuerlöscher vorzuhalten, auch wenn dieser nicht gesetzlich verlangt wird.
Pulverlöscher müssten alle 2 Jahre einer Prüfung unterzogen werden, meist ist es sogar billiger gleich einen neuen zu kaufen.
grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 25.05.2009 12:40 Kay 7H., Düsseldorf
 25.05.2009 13:08 Udo 7B., Aichhalden
 25.05.2009 13:23 Stef7an 7J., Birlenbach
 25.05.2009 13:31 Thom7as 7K., Hermeskeil
 25.05.2009 13:46 Kay 7H., Düsseldorf
 25.05.2009 14:52 Juli7an 7H., Stemwede
 25.05.2009 16:29 Thom7as 7K., Hermeskeil
 25.05.2009 16:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 25.05.2009 18:47 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 25.05.2009 19:47 Kay 7H., Düsseldorf
 26.05.2009 07:04 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 25.05.2009 15:14 Volk7er 7L., Erlangen
 25.05.2009 16:55 ., Osnabrück
 25.05.2009 17:22 Kay 7H., Düsseldorf
 26.05.2009 18:00 Olaf7 W.7, Kiel
 27.05.2009 07:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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