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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher vorgeschrieben ?16 Beiträge
AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen560080
Datum25.05.2009 16:55      MSG-Nr: [ 560080 ]7766 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Kay HellmichVor einigen Wochen habe ich zusammen mit meiner Frau ein Haus gekauft

Also vor Baujahr 1996, ja?

Geschrieben von Kay HellmichDie Heizungsanlage wird (leider) noch mit Öl betrieben.Geschrieben von Kay HellmichMeine Frage: ist für solche Anlagen ein Feuerlöscher heute noch zwingend vorzuhalten ?

Ja, wenn die Baugenehmigung vor 1996 erteilt wurde, denn da galt noch die Heizöllagerstätten-VO.
Diese ist, obwohl zurückgezogen, immer noch Bestandteil der Baugenehmigung(da zu der Zeit noch gültig). Somit ist dir vorgeschrieben: ein 6kg ABC-Löscher, wenn bis 5000ltr Heizöl einlagern kannst. Wenn du über 5000 ltr einlagern kannst, dann muß es ein 12 kg ABC-Löscher sein. Es zählt hier das Fassungsvermögen der/des Tanks, nicht das was du rein füllst.


mkG
Jörg Wißmann


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 25.05.2009 12:40 Kay 7H., Düsseldorf
 25.05.2009 13:08 Udo 7B., Aichhalden
 25.05.2009 13:23 Stef7an 7J., Birlenbach
 25.05.2009 13:31 Thom7as 7K., Hermeskeil
 25.05.2009 13:46 Kay 7H., Düsseldorf
 25.05.2009 14:52 Juli7an 7H., Stemwede
 25.05.2009 16:29 Thom7as 7K., Hermeskeil
 25.05.2009 16:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 25.05.2009 18:47 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 25.05.2009 19:47 Kay 7H., Düsseldorf
 26.05.2009 07:04 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 25.05.2009 15:14 Volk7er 7L., Erlangen
 25.05.2009 16:55 ., Osnabrück
 25.05.2009 17:22 Kay 7H., Düsseldorf
 26.05.2009 18:00 Olaf7 W.7, Kiel
 27.05.2009 07:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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