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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Welcher Fahrzeughersteller für ein neues LF 10/6 Allrad ? | 132 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 561140 | ||
Datum | 01.06.2009 02:18 MSG-Nr: [ 561140 ] | 112137 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Middeke Du willst DAS 10/6 auch nur im groben mit einem Unimog vergleichen? Ach komm, nur weil es keinen Stern hat muss es nich schlecht sein... Nein, quatsch, natürlich ist das nicht die gleiche gl-Klasse wie ein Mog, es sollte lediglich ein Verweis auf den Ausschreibungsberater sein. Ansonsten um Einstieg erstmal das Fahrzeugtechnik-Buch: http://www.ecomed-sicherheit.de/es/detail/isbn/978-3-609-68665/order_nr/60968665#kasten Geschrieben von David Joho
Wobei wirtschaftlich nicht immer niedrigster Kaufpreis sein muss. Und da wird's jetzt spannend, die Ausschreibung sinnvoll und zugleich rechtssicher zu gestalten. Nichts zum mal eben so nebenbei machen. Feuerwehr Düsseldorf hat diverse Ausschreibungen im Netz veröffentlicht: http://www.duesseldorf.de/cgi-bin/feuerwehr/feuerwehr.pl?suchbegriff=&kategorie=Ausschreibungsarchiv Möglichst Fahrgestell und Aufbau zusammen Ausschreiben mit dem Aufbauer als verantwortlichen Lieferanten. Sonst wird man bei Problemen hin- und hergreschoben. Es macht also wenig Sinn nach einem Ersatzfahrgestell und nach Erfahrungen mit Aufbauern zu fragen... Das man das sinnigste Ausschreibungsergebnis nehmen muss, hei0ßt ja nciht, dass man sich nicht vorher schlau machen kann, was technisch machbar ist (und damit ggf. alsForderung in die Ausschreibung kommt, weil man darauf wert legt) oder wo andere mit auf die Schnauze gefallen sind und man es daher (begründbar) nicht haben möchte. Mannschaftsraum im Aufbau wirkt in aller Regel negativ auf die Verwindungsmöglichkeit. Für wirkliche Gelänefahrten also nicht das richtige. Wenn man daher Mannschaftsraum als verlängerte Kabine oder ne bestimmte auf 20 Jahre garantierte Freiheit von verwindungsschäden fordert, hat der Aufbauer, er nur MR im Aufbau anbietet halt Pech gehabt. Hindert ihn ja keiner auch ne Kabinenverlängeurungslösung zurechtzufrickeln. Oder man hat irgendwo enge Gassen, aber mit Leitplanken, wo nur ne drehleiter mit Varioabstützung drunterfahren kann nicht aber senkrecht/waagerecht-Abstützung. Oder umgekhert ein Mäuerchen, wo's nur andersrum geht bei zugleich fehlendem alternativen Standplatz für die DLK. Da kann man nicht mal eben den Ortskern umgestalten. Es darf halt nu nich erkennbar auf einen bestimmte Hersteller abziehen, Wenn man sich nicht den Auspuff als tiefsten Punkt im Gelände abreißen will, dann nicht "Zwischen Radkasten und G1 seitlich herausführen" schreiben, wie man es bei Hersteller A gesehen hat, sondern "darf nicht ungeschützte tiefste Stelle sein" oder dergleichen, damit auch Hersteller B mit seinem Auspuff vor G2 auf der anderen Seite und C, der zwischen den Geräteräumen zum Heck oder auf's Dach führt - was ja alles gleichwertige Lösungen zum Abreiß-Problem sind - nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Gruß, Thorben | ||||
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