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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 W.8, Rodgau / Hessen | 561327 | ||
Datum | 01.06.2009 21:13 MSG-Nr: [ 561327 ] | 8086 x gelesen | ||
Hallo, der zweite Teil ist ja dann auch die Genehmigung von der Folienbeklebung so wie sie Ratingen schon existiert, also nur für Hessen kann ich hier sprechen. Dies verbessert ganz erheblich die Sicherheit der Einstzkräfte auf Autobahnen oder mehrspurigen Bundesstraßen was die Heckwarnsysteme angeht. Die Folienbeklebung ist sicherlich eine Verbesserung egal wo das Fahrzeug eingestzt wird. | ||||
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