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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 561329 | ||
Datum | 01.06.2009 21:18 MSG-Nr: [ 561329 ] | 8010 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Winter der zweite Teil ist ja dann auch die Genehmigung von der Folienbeklebung so wie sie Ratingen schon existiert, also nur für Hessen kann ich hier sprechen. Nicht nur dafür, auch schlichtweg für eine Konturmarkierung von Fahrzeugen < 6 m Länge... Das wurde zwar bisher üblicherweise "übersehen", aber jetzt ist es legalisiert... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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