Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 561390 |
Datum | 02.06.2009 00:22 MSG-Nr: [ 561390 ] | 8035 x gelesen |
Moin
Geschrieben von Christian FleschhutQuasi druckfrisch... OK, stammt aus dem März, war aber "erst" im letzten Florian Hessen... Ist eine wirklich gute Sache! Einzig in der beigefügten Musterdienstanweisung zur Nutzung der Heckwarner hab ich zwei Haare in der Suppe gefunden - nämlich dass man die Teile nur auf Schnellstraßen einsetzen soll und dass sich ein Absatz so liest, als ob man bei Verwendung der Heckwarner alle anderen Lichter am Auto lieber ausmacht ;o)
Was die "Ratinger Beklebung" angeht - ebenfalls top! Nun müssen nur noch die Anhänger traditioneller Muster überzeugt werden, dass auch ein reinweißes Auto mit leuchtroter Folienbeklebung, Kontrastflächen, Umrissmarkierung und Ratinger Heckdesign nach wie vor ein Feuerwehrauto ist und bestimmt auch als solches erkannt wird ;o)
Gruß
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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| 12.11.2008 12:32 |
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Gerr7it 7P., Buxtehude Heckwarnanlage "Federal Signal - LED Signalmaster", umrüsten möglich? |
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René7 W.7, Tecklenburg-Leeden |
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., Bremervörde |
| 14.02.2009 10:37 |
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René7 W.7, Tecklenburg-Leeden | |