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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 561934 | ||
Datum | 04.06.2009 10:37 MSG-Nr: [ 561934 ] | 46654 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler Ihr widerspricht euch selber?! Jürgen Wenzel behauptet das das eine KANN-Rechnung ist und es Anweisungen gibt, demzufolge keine Rechnung gestellt werden soll. Jürgen Wenzel behauptet hier gar nichts. Was Du hier in der Annahme. dass es niemand merkt, verdreht wieder gibst, stimmt nicht. Ich zitierte in meinem gestrigen Beitrag aus der THW-Abrechnungsrichtlinie Steht der zuständigen Behörde kein Kostenersatzanspruch gegenüber dem Begünstigten zu, so schreibt die Abrechnungsrichtlinie nunmehr fest, dass das THW auf die Geltendmachung seines Anspruches gegenüber der Behörde ganz oder teilweise verzichten kann (§ 5 Abs. 3). Erklärend dazu schrieb ich dazu später Der Text heisst in der Praxis nichts anderes, als dass in diesem Fall darauf verzichtet wird. Alles Andere ist als Hintertür zu sehen, wie sie solche Texte nun mal immer vorsehen. Das ist etwas ganz Andees, als Du es hier darstellst und bezieht sich nur auf die Fälle, bei denen auch die Feuerwehren nichts in Rechnung stellen oder kein verantwortlicher Kostenträger da ist. Weiterhin schrieb ich dazu, dass das THW auch danach verfährt und in solchen Fällen keine Rechnung stellt. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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