Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Zuordnung Ausbildung BF - FF | 16 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 561976 |
Datum | 04.06.2009 14:25 MSG-Nr: [ 561976 ] | 5065 x gelesen |
Infos: | 04.06.09 BaWü: Anerkennung Ausbildung BF - FF
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Feuerwehrdienstvorschrift
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
Atemschutz
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
gehobener Dienst
höherer Dienst
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Alexander WeckerFür Bayern nach FwDV 2/2:
Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst = TM, TF, AS
Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Hauptbrandmeisterprüfung = GF
Die Ausbildung im gD und hD dürfte im Bereich Verbandsführer anzusiedeln sein.
Ich denke mal, dass das auch ein wenig auf das Bundesland ankommt, in welchem der BF-Kollege seine Ausbildung gemacht hat und in dem er arbeitet. Ich meine, BFler macht Ausbildung in Hessen, arbeitet dort auch weiterhin, wohnt aber in Bayern (Aschaffenburg, z. B.) und ist dort auch bei der FF. In Hessen ist der BFler nach bestandener Ausbildung Gruppenführer einer Berufsfeuerwehr und dann sollte er in Bayern nur den TF anerkannt bekommen?
Ich arbeite in Hessen und wohne in Ba-Wü. Mir wurde der GF auch anerkannt. Sowie alle Lehrgänge innerhalb der Ausbildung.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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