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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | |||
Thema | Feuerwehr-TÜV - korrekte Bezeichnung? | 40 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 562266 | |||
Datum | 05.06.2009 15:26 MSG-Nr: [ 562266 ] | 11786 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Fischer Unser LF ist zwar Baujahr 2002 aber da wurde schon so einiges nachgerüstet oder nachträglich eingebaut und ob das dann nach Vorschrift gesichert ist erfährt mann da recht schnell. Das sollte eigentlich bereits derjenige wisssen, der das Zeugs eingebaut hat bzw. derjenige, der das zu verantworten hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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