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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Feuerwehr-TÜV - korrekte Bezeichnung? | 40 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 562281 | ||
Datum | 05.06.2009 15:55 MSG-Nr: [ 562281 ] | 11567 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph Schönthaler Die Gerätewarte (Sachkundige) müssen doch schon viel früher den Kopf hinhalten, wenn irgendwas defekt ist, weil nicht geprüft und somit zu weiteren Schäden/Unfällen führt. Vielleicht etwas deutlicher: Wenn ein Defekt festgestellt wird, ist der Ausrüstungsgegenstand für die Benutzung zu sperren. Hat ein Ausrüstungsgegenstand nicht die vorgeschriebene Prüfung durchlaufen oder sind die Prüffristen überschritten, ist dieser für die Benutzung zu sperren. "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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