Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Feuerwehr-TÜV - korrekte Bezeichnung? | 40 Beiträge |
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 562329 |
Datum | 05.06.2009 18:21 MSG-Nr: [ 562329 ] | 11663 x gelesen |
Geschrieben von Stefan Jurgahnvor allem will ich nicht ganz glauben, das dies für die Gemeinde "kostenlos" ist
Hmhm, ich kann das nur aus Hessen ableiten und wäre die Antwort "ja".
Die Grundidee ist hier, daß gegen die Gemeinde geprüft wird, d.h. die Brandschutzaufsicht tut etwa das, was ihr Name aussagt. Sie prüft die Gemeinden und damit die Feuerwehren im Land. In den meisten Fällen prüft sie aber nicht das Gerät = Aufgabe Gerätwart o.ä., sondern den Gerätwart, zB ob die notwendigen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
Bei den Fahrzeugen verschafft sie sich einen Überblick über Gewicht, Zustand, Ladungssicherung. Auch hier wieder führt sie nicht die HU durch, sondern prüft ob HU, SP, AU etc vorhanden sind und schaut nach feuerwehrspezifischem, weil das gerade bei zivilen HU - Prüfung eher ignoriert wird.
Ausnahmen bilden die TH-Sätze und Strahlungsmeßgeräte, die werden tatsächlich geprüft. Letztere sind meist mit Unterstützung des Landes beschafft, so daß quasi der Mitbesitzer Land nach "seinem" Gerät guckt...
Grüße
Lüder Pott
Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...
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