Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Wieder einmal Bilder Atemschutz mit Jeans... | 105 Beiträge |
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 562661 |
Datum | 07.06.2009 15:36 MSG-Nr: [ 562661 ] | 40446 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Christi@n PannierFwDV1 verweist (in Kap. 2) lediglich auf die UVVen und länderrechtliche Regelungen. Da drehst du dich im Kreis.
Die FwDV 1 schreibt auf Seite 8 2.1
Geschrieben von FwDV 12.1 Mindestschutzausrüstung
1. Feuerwehrschutzanzug
2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
3. Feuerwehrschutzhandschuhe
Feuerwehrschutzschuhwerk
ebenso wie die UVV es auch formuliert, danach die möglichen Ergänzungen. Auch von den meisten Fotos, es ist zwar ein Bild mit Überhose und Überjacke zu sehen ist nicht zu schließen ob es notwendig oder nicht.
Auf Seite 17 unter 3.3.1 Einsatzausrüstung im löscheinsatz ist dann ein Trupp abgebildet mit Atemschutz und allem zubehör und so wie es aussieht trägt die rechte Person im Foto eine Überhose und die linke Person eine einlagige Bundhose.
Könnt ihr da etwas anderes erkennen?
Damit bleibt doch der traurige Fakt das für Feuerwehr, anders als z.B. für das Baugewerbe keine genauen Vorschriften für die Arbeitsschutzkleidung bestehen und deswegen sich einige die fahrlässige Freiheit gönnen auf Überhosen zu verzichten.
Davon ab gibt es eigentlich eine Kontrollbehörde die, ähnlich wie beim Baugewerbe die Einhaltung der Arbeitsschutz und PSA-Regeln überwacht, oder ist das bei der Feuerwehr in diesem Fall die überwachende und die ausführende Funktion ein und die selbe? Das Baugewerbe wird ja bekanntlich von der Stadt, also städtischen Mitarbeitern überwacht.
Grüße
Thobias
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