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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Schläuche und kompressible Löschmittel | 7 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 562910 | ||
Datum | 08.06.2009 21:33 MSG-Nr: [ 562910 ] | 2531 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Jasper Schwingel In "Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum" von Holger de Vries, 3. Aufl., 2008, Reihe "Einsatzpraxis" wird folgender Auszug aus der DIN 14811:2008-01 "Feuerwehrschläuche - Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge" zitiert: Die Norm ist noch aktuell, daher hat sich auch am Sachverhalt nix geändert. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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