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Thema | Der Piepser geht = Das Hirn setzt aus? | 103 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 564035 | ||
Datum | 15.06.2009 09:44 MSG-Nr: [ 564035 ] | 25082 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Eckhardt Prinzipiell bleibt zu sagen, dass wer dann einen Unfall baut, derjenige sich nicht auf die Feuerwehr zu berufen braucht. Dem Richter ist das dann ziemlich egal, da wir uns nach StVO auf keinerlei Sonderrechte für Feuerwehrangehörige berufen können! Oh, bitte erzähl sowas nicht rum. Sonst glaubt das noch jemand. Leider sind deine Aussagen gleich in mehrfacher hinsicht falsch. - FFler können sich durchaus auf Sonderrechte berufen - Das Überfahren einer roten Ampel ist keine Straftat (auch ohne SoRe) - Funkte sind nicht zum bestrafen da, sondern um Wiederholungstäter zu erkennen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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