Rubrik | Einsatz |
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Thema | Der Piepser geht = Das Hirn setzt aus? | 103 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW | 564265 |
Datum | 16.06.2009 13:21 MSG-Nr: [ 564265 ] | 23329 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
Rettungsdienst
Niedersachsen
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Berufsfeuerwehr
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Geschrieben von Daniel RuhlandHmm... So, ich stelle jetzt mal ganz einfach in Abrede, daß die heeren, geforderten Hilfsfristen vielerorten auch in der Regel eingehalten werden!
Vielleicht verstehe ich nicht, worauf Du heraus möchtest...
Auch unter Beachtung der Hilfsfristen wird ein Brandschutzbedarfsplan erstellt. Hierzu legt
dann die Politik fest, wie hoch der Erreichungsgrad in Prozent sein soll. Brutal ausgedrückt,
würde ein Erreichungsgrad von 90% bedeuten, dass es bei 10 "kritischen Wohnungsbränden
mit Menschenleben in Gefahr" dann einen Toten gibt...
Hier im Bereich muss von den FF zu jedem diese "kritischen Wohnungsbrände" ein Evaluations-
bogen zusätzlich zum Einsatzbericht erstellt werden. Anhand des Einsatzprotokolles der Feuer-
und Rettungsleitstelle werden die FMS-Meldungen, die beim Ausrücken genannten Stärken
(zusätzlich wird die Anzahl der Führungskräfte, wie GF, ZF, VF bzw ghD) und die Anzahl der
Atemschutzgeräteträger dokumentiert. Diese Berichte gehen dann auch noch gesondert
an den KBM.
Daher denke ich, dass so kontinuierlich dokumetiert sind, ob die Hilfsfristen durch die jeweilige
Feuerwehr erreicht werden. Die Erreichung der Hilfsfristen wird hier im Bereich sehr ernst ge-
nommen, daher befremdet mich Dein Infragestellen...
Geschrieben von Daniel Ruhland Ähh? RD ist in Nds. auch hauptamtlich.
Ich wollte mit meiner Bemerkung darauf hinweisen, dass der Rettungsdienst auch durch die
hauptberuflichen Kräfte dieser Beispiel-FF geleistet wird und das deshalb auch ein gewisses
Potential an Personal (RA) sowieso 24h vorhanden sein muss.
Geschrieben von Daniel Ruhland ? Ja, schön. BTW: Was haben 120 hauptberufliche Kräfte noch mit einer FF zu tun, außer dem Namen (der Beibehaltung des Status aufgrund irgendwelcher Gründe)?
Ich weiss es nicht... ich denke, dass "Geld" hier eine Rolle spielt. Und warum sollte
man eine BF aufmachen, wenn man es vom Gesetz her nicht unbedingt muss bzw. man
vom RP bescheinigt bekommt, dass man als FF mit hauptberuflichen Kräften leistungs-
fähig genug ist? (FF, FF mit hauptamlichen Kräften [nicht nur zwei - drei Mann], BF)
Vielleicht auch weil eine Berufsfeuerwehr dann einen noch höheren Personalansatz fahren
müsste, um die Hilfsfristen ganz alleine einzuhalten.
Bisher gibt es für hauptberufliche Kräfte hier im Bereich oft Untertützung einer FF (durch z.B.
Stellung von 3 freiwilligen Kräften in Hilfsfrist 1) um die Hilfsfriten zu halten.
Vielleicht ist diese besagten Gemeinde eine BF mit dann vielleicht 200 Beamten zu teuer
- und deshalb bleibt man bei einer FF mit hauptberuflichen Kräften? Könnte ja auch sein...
Gruß
Michael
>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<
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