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Thema | Der Piepser geht = Das Hirn setzt aus? | 103 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 564429 |
Datum | 17.06.2009 10:31 MSG-Nr: [ 564429 ] | 22741 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Hauptamtliche Wache
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hauptamtliche Wache
Hauptamtliche Wache
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
geschrieben von Thomas Edelmann:
Doch, sieh FSHG §13
Ja, mir ist bekannt, daß es in NRW auch in kleineren bzw. in Städten dieser Größe HAW gibt, aber was machen die dann in erster Linie, wenn nicht ausschließlich - RD.
Gute Beispiele:
Wir haben 40kE und haben die angesprochene Ausnahmegenehmigung von der Bezirksregierung. Es gibt hier in der Gegend auch eine Stadt die ist etwas größer, da wurde viel in die FF investiert um die HAW zu vermeiden.
Ich habe grade mal kurz nachgesehen, vielleicht meinst Du neben Nettetal ja noch Willich (52.000 EW)? Wie geschrieben, auch wir (Peine, 50.000 EW) haben zwei hauptamtliche Gerätewarte, die tagsüber den Führungsdienst übernehmen und ganz kleine Sachen auch schon mal alleine "klären", wesentlich mehr Personal wird auch in NRW in vergleichbar großen Städten mit HAW für den Brandschutz nicht regelmäßig zur Verfügung stehen (laß es von mir aus 1/3 sein - was für den Kleinkram ja auch schon mal was bringt). Und um zum Ausgangspunkt dieser (Neben-) Diskussion zurückzukehren: Wir haben mindestens tagsüber Probleme mit der Verkehrsdichte, bzgl. (der Dauer) des Weges der FA zur Feuerwache.
Gruß
Daniel
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