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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichten einer Pflichtfeuerwehr ??6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen564563
Datum17.06.2009 19:03      MSG-Nr: [ 564563 ]4035 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Rolf ZastrowAber in diesem speziellen Fall der Pflichtfeuerwehr wie ist es dann mit der Freistellung. bzw welche Konsequenzen drohen 1. ) dem verpflichteten Angehörigen

Geldbuße bis zu 20.000 DM.

Dass diese Summe bei den letzten Überarbeitungen des HBKG nicht in Euros übersetzt wurde zeigt IMHO ziemlich deutlich, wie realitätsfern das ganze ist...

Geschrieben von Rolf Zastrow2.) dessen Arbeitgeber wenn er sie nicht freistellt ?

wenn man es drauf ankommen assen will, wäre eine Kostenübernahme der Geldbuße sicherlich machbar, aber mehr...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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 17.06.2009 18:55 Rolf7 Z.7, Waldshut Tiengen
 17.06.2009 19:03 Chri7sti7an 7F., Fürth
 17.06.2009 19:38 Jako7b T7., Bischheim
 17.06.2009 19:44 Chri7sti7an 7F., Fürth
 17.06.2009 21:04 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 17.06.2009 20:51 Rein7er 7H., Rosport

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