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Strafgesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichten einer Pflichtfeuerwehr ??6 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz564566
Datum17.06.2009 19:38      MSG-Nr: [ 564566 ]3584 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Christian Fleschhutwenn man es drauf ankommen assen will, wäre eine Kostenübernahme der Geldbuße sicherlich machbar, aber mehr...

Nun, dazu müsste man dem Arbeitgeber nachweisen, das er dem Pflichfeuerwehrangehörigen mit einem empfindlichen Übel gedroht hat, wenn dieser zum Einsatz geht.

Also man müsste dem Arbeitgeber "Nötigung" nachweisen.
Das ist nicht so einfach.

Die meisten Arbeitgeber werden den FA mit dem Standardsatz:
"Wer bezahlt denn Ihre Brötchen? Ich oder die Feuerwehr?"
zum Nachdenken bringen.

Auch gibt es die Möglichkeit all zu "eifrige" FA in eine Produktionskette so einzubinden, dass ihr fehlen wegen eines Einsatzes unweigerlich zu Lohneinbußen bei den Kollegen führt. Stichwort: Gruppenakkord.
Dann regelt sich das mit der Einsatzteilnahme auch irgendwie in der Umkleide.

Klar, wenn man dem Arbeitgeber "Nötigung" nachweist, und der betreffende FA auch Recht bekommt, dann besteht durchaus die Möglichkeit das der betreffende FA auf längere Sicht hin wohl sehr viel mehr Zeit für die Feuerwehr hat.

Gruß

Jakob


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 17.06.2009 18:55 Rolf7 Z.7, Waldshut Tiengen
 17.06.2009 19:03 Chri7sti7an 7F., Fürth
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