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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichten einer Pflichtfeuerwehr ??6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen564567
Datum17.06.2009 19:44      MSG-Nr: [ 564567 ]3503 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldNun, dazu müsste man dem Arbeitgeber nachweisen, das er dem Pflichfeuerwehrangehörigen mit einem empfindlichen Übel gedroht hat, wenn dieser zum Einsatz geht.

erstmal müsste es dem Pflichtfeuerwehrmann an den Kragen gehen. Und da fängt das System schon an zu hinken. Ich kann dir hier Beispiele aus unserem Archiv von vor 70/80/90 Jahren nennen mit genau dieser Problematik...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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 17.06.2009 18:55 Rolf7 Z.7, Waldshut Tiengen
 17.06.2009 19:03 Chri7sti7an 7F., Fürth
 17.06.2009 19:38 Jako7b T7., Bischheim
 17.06.2009 19:44 Chri7sti7an 7F., Fürth
 17.06.2009 21:04 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 17.06.2009 20:51 Rein7er 7H., Rosport

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