News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichten einer Pflichtfeuerwehr ?? | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 564567 | ||
Datum | 17.06.2009 19:44 MSG-Nr: [ 564567 ] | 3503 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Nun, dazu müsste man dem Arbeitgeber nachweisen, das er dem Pflichfeuerwehrangehörigen mit einem empfindlichen Übel gedroht hat, wenn dieser zum Einsatz geht. erstmal müsste es dem Pflichtfeuerwehrmann an den Kragen gehen. Und da fängt das System schon an zu hinken. Ich kann dir hier Beispiele aus unserem Archiv von vor 70/80/90 Jahren nennen mit genau dieser Problematik... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|