Geschrieben von Michael OlbrischSiehe Art.2 Abs. 3
Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung gemäß dieser
Richtlinie ist für folgende Fahrzeuge fakultativ möglich:
Wo liest Du das in welchem Art. 2 der EG-FGV?
1. Gibts in der FGV keine Art. sondern §§.
2. Hab ich den § 3 verlinkt, da steht wörtlich in "(3) Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden:
1. Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Einsatz auf Baustellen, in Steinbrüchen, in Häfen oder auf Flughäfen konstruiert und gebaut sind;
2. Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind, und..."
Da steht zwar "kann", aber was das genau heißt ist offensichtlich umstritten. "Fakultativ" steht da in jedem Fall nicht...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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