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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrzeugzulassung als So-KFZ seit 29.04.2009? (EG-FGV) | 14 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Geisenheim / Hessen | 565334 | ||
Datum | 22.06.2009 14:47 MSG-Nr: [ 565334 ] | 4258 x gelesen | ||
Es gilt seit 27.04.2009 nationales Recht. Was die EG fakultativ ihren Mietgliedsstaaten einräumt, muss von diesen nicht übernommen werden. Für Feuerwehr, KATS, Bund und Polizei gibt es keine Ausnahmen, also muss die Einzelgenehmigung bei Zulassung vorliegen. In Hessen gibt es extra zwei Bündelungsbehörden (Süd und Nord), damit die Genehmigung in 5 Arbeitstagen vorliegt. | ||||
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