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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 565336 | ||
Datum | 22.06.2009 14:50 MSG-Nr: [ 565336 ] | 122078 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino na dann viel Spaß - und in Kürze explodieren unsere Mitgliedersorgen noch schneller... Wetten? Soll Bundesländer geben, in denen klappt es schon seit Jahren problemlos... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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