Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fahrzeugzulassung als So-KFZ seit 29.04.2009? (EG-FGV) | 14 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565337 |
Datum | 22.06.2009 14:54 MSG-Nr: [ 565337 ] | 4198 x gelesen |
Geschrieben von Michael OlbrischGeschrieben von Ulrich Cimolino
Wo liest Du das in welchem Art. 2 der EG-FGV?
Richtlinie 2007/46/EG
Kapitel 1, Allgemeine Bestimmumgen
dort der Artikel 2, Abs. 3
Auf die o.g. RiLi bezieht sich der § 13 RG-FGV
der § 3 der EG-FGV ist offensichtlich zum größten Teil (aber nicht wörtlich!) aus dem Art. 2 abgeschrieben worden. Dort steht "kann"
Geschrieben von Michael OlbrischDu fragtest nach dem "kann" und wer dieses "kann" festlegt, ich nannte die Quelle.
2007/45/RG
Seite 4
s.o. - es gilt in Deutschland die EU-FGV - da steht das, was ich hier verlinkt und reinkopiert habe...
Evtl. hat man ja versucht, über diese Formulierung eine Ausnahme für die SoKFZ (Fw etc.) zu regeln, das ist aber wohl nicht gelungen, wenns ganze Bundesländer gibt, die das anders auffassen....
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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