Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fahrzeugzulassung als So-KFZ seit 29.04.2009? (EG-FGV) | 14 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565339 |
Datum | 22.06.2009 14:57 MSG-Nr: [ 565339 ] | 4282 x gelesen |
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Thomas KempenichWas die EG fakultativ ihren Mietgliedsstaaten einräumt, muss von diesen nicht übernommen werden.
Deutschland scheint "fakultativ" schlicht mit "kann" übernommen zu haben...
Und jetzt streitet man sich drum, was eigentlich damit nun genau gemeint sein könnte....
Geschrieben von Thomas KempenichFür Feuerwehr, KATS, Bund und Polizei gibt es keine Ausnahmen, also muss die Einzelgenehmigung bei Zulassung vorliegen.
Genau DAS steht SO sicher nicht im § 3 der EG-FGV....
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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