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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 565351 | ||
Datum | 22.06.2009 15:34 MSG-Nr: [ 565351 ] | 121902 x gelesen | ||
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Hallo, nah da haben wir ja wieder mal eine schöne Schwarz/weiß Diskussion. Geschrieben von Christian Fleschhut In Hessen ist es ab 17 möglich, auch hier gibt es doch recht viele Wehren, bei denen dennoch erst ab 18 mit ausgerückt wird... bei uns auch nicht, aber das war mal rechtlich anders auch in NRW. Geschrieben von Christian Fleschhut warum dann überhaupt auf TM 1 schicken und nicht gleich auf FII vielleicht weil hier diverse Lehrgänge als zu kurz angesehen und als Schnellbleiche verunglimpft werden? In der JF hat man viel Zeit das einzuüben. Geschrieben von Christian Fleschhut Das war 1945 das gleiche Problem... Und man hat genau das gleiche probiert... Da gab es Jugendfeuerwehren die alle Einsätze gefahren sind, weil sonst keiner da war. Geschrieben von Christian Fleschhut Ist das Aufbauen der WV im öffentlichen Verkehrsraum ungefährlich? Und sonst bewegen sich Jugendliche nicht im öffentlichen Verkehrsraum? Ist es gefährlicher wenn sie einen orangenen Helm aufhaben? Geschrieben von Christian Fleschhut Geschrieben von Ulrich Cimolino Weder der Gutmensch, noch der Verheizer tut der Jugendarbeit und der Feuerwehr gut. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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