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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 565414 | ||
Datum | 22.06.2009 18:05 MSG-Nr: [ 565414 ] | 121307 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Sebastian Weiß Wer mit 16 seinen TM1 macht, aber erst mit 17 in die Einsatzabteilung wechselt, der macht mit seinem Lehrgang in diesem einen Jahr genau was? Na am Übungsbetrieb der Einsatzabteilung teilnehmen. Das bieten wir den 16jährigen schon seit einiger Zeit an, auch ohne TM1. Ist natürlich freiwillig. Jugendfeuewehr dürfen die auch noch besuchen, wir haben sogar für für die Jugendlichen ab 16 eine eigene Gruppe, bei der das Alter nach oben offen ist. Geschrieben von Sebastian Weiß Läuft etwa die TM2-Ausbildungszeit in diesem Jahr, obgleich der Aspirant noch JFA ist? Interessante Frage. Spielt das eine Rolle, wenn die Jugendlichen die notwendige Ausbildung gemacht haben und ggfs. der Leistungsnachweis in Ordnung war? Für mich besteht da kein Unterschied zu dem 19jährigen, bei dem das alles ein Jahr später stattgefunden hat. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | ||||
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