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Thema | Gebühren für Fehleinsätze (war: Rauch erzeugen im Wald) | 13 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 565471 | ||
Datum | 22.06.2009 20:54 MSG-Nr: [ 565471 ] | 4027 x gelesen | ||
Ich habe hier einige Gebührenordnungen liegen (aus NDS und Bremen), denen ich dieses so entnehme. Zumindest wenn man sich darüber einig ist, dass es als grob fahrlässig angesehen werden kann, große Nebel- oder Ruchmengen zu erzeugen, welche von Außenstehenden sicherlich als Begleiterscheinung eines Feuers interpretiert werden. Die aus diesem Verhalten resultierende Alarmierung der Feuerwehr durch einen Dritten dürfte damit Gebührenbewährt sein. Und da auch die Komunen immer weniger zu verschenken haben, wird die Wahrscheinlichkeit der Berechnung eines solchen Einsatzes immer größer. Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | ||||
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