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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 565539 | ||
Datum | 23.06.2009 10:20 MSG-Nr: [ 565539 ] | 121158 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Christian Fleschhut nein muss man nicht. Warum tut man es dann? Ich habe nichts gegen die Diskussion an sich. Sachlich ist die ggf. berechtigt und es ist ja Sinn und Zweck des Forums, Meinungen auszutauschen. Ich empfinde nur den Vergleich extrem diffamierend und ich weigere mich als einer derjenigen, der auch in seiner Funktion als Führungskraft, mit 17jährigen an der Einsatzstelle bislang keine Probleme hatte, an dieser Diskussion auch nur annähernd auf sachlicher Ebene teilzunehmen, solange diese Vergleiche herangezogen und auch noch von Moderatoren für gut geheißen werden. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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