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Thema | Gebühren für Fehleinsätze (war: Rauch erzeugen im Wald) | 13 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 565706 | ||
Datum | 23.06.2009 17:58 MSG-Nr: [ 565706 ] | 3579 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Pater Sehe ich erstmal auch so. Allerdings könnte eine Gemeinde ja argumentieren, dass das "Vortäuschen" einer Gefahrensituation dem Herbeiführen einer tatsächlichen Gefahrensituation gleich kommt. Für den Alarmierenden ist der Unterschied nicht zu erkennen. Und der Einsatz erfolgte auf Grund dieser Täuschung. Könnte für den verursacher eng werden. Ich aber kein Jurist... Also ist die Annahme rein spekulativ! Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | ||||
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