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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 565843 | ||
Datum | 24.06.2009 10:59 MSG-Nr: [ 565843 ] | 121002 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Florian Besch: Mich trifft es viel schlimmer, ich war nur kurz in der JF und hab keine Leistungsspange gemacht. Das merkt man, ansonsten würde wahrscheinlich eher kein solcher (wieder unpassender) Stumpfsinn: Was jetzt, ohne dieses besondere Ritterkreuzfeeling? Und solcherlei dabei rauskommen: Orden und Ehrenzeichen sind zugegebener Maßen ein einfaches Motivationsmittel. Nur der inflationäre Gebrauch bereits im Kindesalter kann es doch nicht sein. Die Leistungsspange ist eine Gruppenleistung (jeder im Team muß mitziehen und seinen Teil beitragen, die gesamte Gruppe erhält dann die Leistungsspange), es gibt durchaus auch die Möglichkeit durchzufallen, sie steht am Ende der Jugendfeuerwehrzeit und wird (dann) nur ein Mal verliehen. Eine kleine Auszeichnung die zeigt, daß man in der JF auch was gelernt und geleistet hat sowie das "Teamwork" nochmals betont - ich kann da nichts verwerfliches dran finden - und trage sie übrigens auch bis heute. Und bzgl. "Ritterkreuz" (-feeling) und "inflationär": Mal damit beschäftigt? Weniger passend geht's ja nun kaum noch. BTW: Wie stehst Du zu den (Ehren-) Urkunden bei den Bundesjugendspielen...? Gruß Daniel | ||||
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