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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Unwetter/ Gewitter und Festzelte | 19 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 566196 | ||
Datum | 26.06.2009 08:53 MSG-Nr: [ 566196 ] | 6390 x gelesen | ||
In Bezug auf den Hersteller hast du sicher recht ... ;) (Würde ich auch nicht anders machen). In Bezug auf die Gebäude habe ich im Vergleich zum Zelt eine definitv andere Situation. Die Blitzschutzanlagen an Gebäuden sind geerdert, wobei der Erdungswiderstand nicht mehr als 10 Ohm betragen darf (nachgemessen und geprüft!). Wo hab ich das bei Zelten? Einfach Staberder reinklopfen funktioniert in den seltensten Fällen ... Zudem bietet die feste Struktur des Gebäudes auch einen gewissen Schutz - bei der Zelthaut habe ich da meine Bedenken, was den Schutz bei Blitzen angeht. Übrigens, bei Gebäuden hängt die Maschenweite von der Schutzklasse ab. Bei Schutzklasse I (z.B. Chemieanlagen) hab ich 'ne Maschenweite von 5 m, bei Schutzklasse III (z.B. Wohngebäude) von 15 x 15 m. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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