Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 566369 |
Datum | 26.06.2009 22:26 MSG-Nr: [ 566369 ] | 12047 x gelesen |
Polizei
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsleitstelle
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Polizei
Moin,
mir hat dei Pol in RLP mal gar keinen RTW geschikt obwohl ich ausdrücklich einen angefordert habe. Auch die Beamten vor Ort haben die Notwendigkeit nicht gesehen und mich sehr nachdrücklich weggeschickt.
Was war passiert ? Auf dem Weg von Ostfriesland nach Darmstadt hat an einer Auffahrt ein Lkw einen Pkw wieder auf den Standstreifen zurück geschoben. Die Beulen am Auto waren zwar häftig aber augenscheinlich und auf Nachfrage hin ist niemandem was passiert. Nur ein Säugling wollte sich garnicht mehr beruhigen. Da ich keinen Kindersitz/Babyschale entdecken konnte dachte ich mir schon was passiert sein könnte. Da ich als Krankenpfleger und fast fertiger RA aber noch immer über keinen Röntgenblick verfügte war es mir sicherer einen RTW zu bestellen und den kleinen nebst Mutter in eine geeignette Kinderklinik zu fahren. Also über 112 den RTW angefordert mit der entsprechen Indikation. Nachdem ich einige Zeit gewartet habe rief ich nochmal an, wo der RTW den bleibe. Da fiel mir auf, daß das der selbe Bamte war, der auch schon unter der 110 meinen Notruf enrgegen genommen hatte. Da fragte ich ihn, ob er mich bitte an die RLST weiterleiten könne. Konnte er nicht und er hat mir auch die Amtsnummer nicht sagen wollen. Nachdem die Polizisten vor Ort mich nun deutlicher aufgefordert haben nun endlich zu fahren bin ich los, zu ihrer Dienststelle. Dort habe ich dem Dienststellenleiter erzählt was vorgefallen war. Als die beiden Unglücksraben vom Dienst wieder in der Wache waren durften sie gleich zum Chef ins Büro. Dort habe ich ihnen auf bitte des Dienststellenleiters nochmal erklären dürfen warum und wieso ich den RTW haben wollte und warum sie gut daran getan hätten ihn mir zumindest nicht zu verweigern, zumal sie beide ja den eigenen Angaben nach nicht annähernd mein Qulifikation , und damit wahrscheinlich eben falls keinen Röntgenblick besäßen.. Danach durfte ich weiterfahren. Der Dienststellenleiter hat mir versichert das intern nochmal deutlich zur Sprache zu bringen und dankte mir, daß ich nicht zum Innenministerium gegangen bin sodern erst zu ihm. Die folgende "Besprechung" habe ich auf dem Parkplatz noch mithören können ;-).
Naja, seit dem Tag wusste ich auch, daß in RLP die Rettung unter 19222 und unter 112 die Pol zu ereichen ist ( welche dann die Sirene für die Feuerwehr auslöst ).
Also nichts allzu Ungewöhnliches, aber wir bessern uns ja... ;-)
Gruß aus dem Rheiderland
Lutz
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| 26.06.2009 21:20 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 21:46 |
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., Negernbötel |
| 26.06.2009 22:14 |
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., Neuburg |
| 26.06.2009 22:21 |
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Jürg7en 7H., Herne |
| 26.06.2009 22:26 |
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Lutz7 R.7, Weener | |