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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge | ||
Autor | Albr8ech8t H8., Chemnitz / Sachsen | 566397 | ||
Datum | 27.06.2009 00:44 MSG-Nr: [ 566397 ] | 11098 x gelesen | ||
Was ist daran falsch, auf Nummer Sicher zu gehen? "Sanitätsdienstlich vorbelastete" stehen, wenn es um unterlassene Hilfe geht, i.d.R. schlechter da als Laienhelfer - ein Richter/Staatsanwalt wird immer das Argument bringen, das derjenige es aufgrund seiner "Vorbelastung" hätte (besser) wissen und Symptome erkennen müssen. Mir fallen in meinem privaten Umfeld aus dem Stehgreif 3 Personen ein, die noch leben würden, wenn man den RD rechtzeitig gerufen hätte. Dort haben jedoch Laien genau das unterlassen - also denke ich, das Deine These da nicht so ganz zutrifft. | ||||
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