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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrausfahrt UVV und Parkverbote3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW566533
Datum27.06.2009 17:57      MSG-Nr: [ 566533 ]2999 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Jens RugenAuf der Straße von der Gemeinde Halteverbotsschilder mit Zusatzschild Feuerwehrausfahrt aufstellen lassen, wüsste nicht warum die das nicht machen sollten, angesichts der Begründung.

"Hier ist es so eng, da darf man nach §12 StVO sowieso nicht parken. Schilder sind da überflüssig imd deswegen nicht zulässig!"

BTHT :-((

Gruß,
Henning



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 27.06.2009 17:32 ., Stuttgart
 27.06.2009 17:44 ., Bremervörde
 27.06.2009 17:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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